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Faktencheck
Thurgauer Zeitung vom 6. Dezember 2022
Leserbrief "Begleitgruppe" zu den Windturbinen in Thundorf? 
Abschnitt 1 im Text: 
Jeder "darf" pro Abend nur eine Frage stellen. Kritische Fragen werden beschönigt und zu Gunsten der Windturbinen auf der Website der EKZ beantwortet. Eine ernsthafte Diskussion gibt es nicht. Ja, eine Begleitgruppe besteht, man hat die Bevölkerung mit einbezogen, und wie!?

Die Begleitgruppe hat Statuten, welche auf der Website der EKZ unter «Statuten Begleitgruppe» öffentlich sind. Auf derselben Website findet man auch die «Fragen der Begleitgruppe» von jeder Sitzung. Es gibt weder in den Statuten noch in den Fragen der Begleitgruppe den Vermerk, dass man nur eine Frage stellen dürfe. Bei den Fragen der Begleitgruppe sieht man das diese Aussage nicht stimmt. Die Antworten werden auch nicht beschönigt, sondern entsprechen der Wahrheit und Meinung des Antwortenden. Diese Aussagen werden vor Veröffentlichung gegengelesen. Die teilnehmenden Personen der Begleitgruppe dienen quasi als Scharnier zur Restbevölkerung (siehe Statuten).
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Abschnitt 2 im Text: 
Kleinstabstand von 300 bis 800 Metern zu Thundorf, 

Die Abstände aktuell:











Folie EKZ Begleitgruppensitzung 5, vom 28.11.2022 
Minimalster Abstand sind 460 Meter und nicht 300 Meter auch die Maximallänge stimmt nicht. Diese beträgt 1120 und nicht 800 Meter.       
Abschnitt 3 im Text: 
Die Folgen: Eine 50 Dezibel starke durchschnittliche Geräuschkulisse, tief frequentierter Infraschall, rotierender Schattenwurf, nächtliche Blinklichter, sieben Hektar gerodeter Wald, der nur teilweise wieder aufgeforstet wird. Zudem werden Wald- und Feldwege verbreitert, fahren hunderte Lastwagen durch die Dörfer und den Wald, wird der Wald mit Unmengen von Beton verbaut. 

Die immer wieder zitierte Studie von der Lobby der Windenergiegegner Verein Freie Landschaft Schweiz zum Infraschall, wurde am 23. November 2022 vom Bundesamt für Umweltschutz kategorisch zurückgewiesen. Was bereits in Deutschland längst festgestellt wurde (siehe Beitrag «Kampf ums Klima» auf unserer Website) ist nun in der Schweiz ebenfalls bestätigt. Der rotierende Schattenwurf darf gemäss Umweltverträglichkeitsprüfung maximal 8h im Jahr das Gebäude beeinträchtigen. Dies kann kaum als störend empfunden werden. 
Die Bäume, die gerodet werden, müssen wieder aufgeforstet oder es müssen Ersatzflächen ausgewiesen werden.
Abschnitt 4 im Text: 
... der Immobilienwert sinkt. Gute Steuerzahler werden das Dorf verlassen, was unmittelbar zu höheren Steuern führt. Es kann sicher nicht mit tieferen Steuern gerechnet werden, wie uns das der Lobby-Verein Pro Wind Thurgau vorgaukeln will.
  • Es gibt eine Studie der RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) die behauptet, dass der Immobilienwert sinkt. RWI ist eng mit dem Energieunternehmen RWE verflochten. RWI engagiert sich gegen die Energiewende. 
  • Tatsächlich gibt es eine Vielzahl andere Studien, die zum Ergebnis kommen, dass die Nähe von Windrädern keinerlei Einfluss auf den Immobilen Preis hat (z.B Wüst Partner, Waadtländer Kantonalbank etc.). 
  • An der besagten Studie bestehen Zweifel hinsichtlich Methodik und Schlussfolgerung. Link
  • Nachfragen bei Bankinstituten und Liegenschaft Schätzern lassen keinen systemrelevanten Einfluss erkennen.
  • Die Entschädigungsmodelle des Anlagenbetreibers inkl. dem Sitz der Betreibergesellschaft in Thundorf wird zudem zur Attraktivität beitragen. 
Abschnitt 5 im Text: 
Ihr dürft die Meinung vertreten, dass Windturbinen in Thundorf keine Vorteile, aber äusserst viele Nachteile bringen.

Selbstverständlich darf man freie Meinungen vertreten. Die Abwägung zur Meinungsbildung sollte mit Fakten geschehen.
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