top of page
Faktencheck
Thurgauer Zeitung vom 19. Januar 2023
Leserbrief "Monsterturbinen mit weniger als
400 Meter Abstand"
Abschnitt 1 im Text: 
Unglaublich! Auf einer ganzen Zeitungsseite kann sich das Sprachrohr von Regierungsrat Schönholzer, Herr Volken, prominent zu seinen Windkraft-Fantasien äussern und über die behaupteten Falschinformationen der Windkraft-Gegner faseln. Er argumentiert sehr einseitig wie ein Interessen-Vertreter von Suisse-Eole, EKZ, Energie Thurgau, Pro Wind Thurgau et cetera, welche immer alles verniedlichen; inakzeptabel. Die Fragen des Journalisten wurden eher so gestellt, dass in den Antworten alles übertrieben beschönigt und verharmlost werden konnte bis zum geht nicht mehr. So beispielsweise bei den unsinnigen S
trassenbauten und massiven Waldrodungen sowie vor allem bei den zeitweise sehr starken Lärm-Immissionen, je nach Windstärke. An seinem Wohnort Wilen wird er nie ein Windrad in der Nähe haben wie zum Beispiel die Einwohner von Wolfikon-Strohwilen in der Gemeinde Amlikon-Bissegg, die mit weniger als 400 Metern Abstand zu den Monster-Windturbinen direkt an der Gemeinde-Grenze zu Thundorf leben müssten. Kaum ein Wort verliert Herr Volken zur extremen Landschaftsverschandelung, den störenden Hindernis-Befeuerungen, Vogeltötungen, zum krank machenden Infraschall und dem gefährlichen Stroboskop-Effekt. Schattenwurf und Eisabwurf werden von ihm nur kleingeredet. Und die extremen Wertverluste bei bestehenden Immobilien? Diese werden gar nicht erwähnt! Gemäss dem seriösen deutschen "Spiegel" ungefähr bis 23 Prozent innerhalb von 1000 Metern Abstand, mit negativen Auswirkungen bis in etwa 8 Kilometer. Deutschland hat keine direkte Demokratie und das Stimmvolk kann deshalb leider kaum mitbestimmen, obwohl die Opposition beim Nachbarn ziemlich gross ist. Auch all die finanziellen Profiteure bei uns werden bewusst nicht richtig erwähnt. Zudem: Gewisse Politiker können heute bequem auf der grünen Mehrheitswelle mitschwimmen, da ja nur eine kleinere Mindherheit die teilweise massiven negativen Auswirkungen und Konsequenzen andauernd ertragen müsste.   

 

Erklärung/Einleitung:

Hier reicht eine Nummerierung mit 1, weil bei diesem Leserbrief alles falsch, gelogen und auch beleidigend ist.

Der Leserbriefschreiber verteilt auch im Umkreis von geplanten Standorten von Windparkanlagen seine reisserischen, im selben Ton verfassten Flugblätter. Dabei schreckt er auch nicht davor zurück, zu zivilem Ungehorsam aufzurufen.

Dem Leserbriefschreiber geht es dabei einzig darum, dass er Angst hat, dass das Haus, das er seiner Tochter vermacht hat, nach dem Bau des Windparks weniger Wert hat.


Zum Leserbrief:
Bei einem Interview entscheidet der Journalist, welche Fragen gestellt werden. Wie viel Platz ein Bericht in der Zeitung erhält ist auch Sache der Redaktion und des Journalisten. Das nennt man Pressefreiheit. Der Journalist ist per se neutral und gibt das gehörte ohne Zensur weiter.

Unsere Regierungsräte brauchen keine Sprachrohre. Herr Volken ist ein Angestellter der Verwaltung und ein Fachspezialist mit dem Auftrag, die vom Bund dem Kanton auferlegten Aufgaben zur Umsetzung der Energiestrategie 2050, die vom Volk angenommen wurde (auch im Thurgau), im Bereich Windenergie umzusetzen. Dazu gehört, Rahmenbedingungen für den Betrieb eines Windparks zu erarbeiten. Was er sagt, hat fachlich Hand und Fuss. Wenn der Leserbriefschreiber dies beleidigend als «faseln» bezeichnet, sagt dies vor allem etwas über sein Niveau aus.

Im Gegensatz zu den Behauptungen des Leserbriefschreibers sind die Antworten von Thomas Volken auch wissenschaftlich belegbar und entsprechen der Strategie des Kantons. Dabei wird auch nichts verniedlicht. Es ist halt Realität.

Zu den «unsinnigen Strassenbauten und massiven Waldrodungen» ist folgendes anzumerken. Hier wird suggeriert, dass neue Strassen gebaut werden müssten. Richtig ist, dass die Zufahrten zu den Turbinenstandorten zum überwiegenden Teil auf bestehenden Strassen erfolgen werden. Zwar müssen einige Strassen insbesondere in den Kurven verbreitert werden. Diese Verbreiterung betrifft aber nur 0.06% der Flächenanteile der Strassen der Gemeinde Thundorf. Der Wald auf dem Wellenberg ist ein Nutzwald. Es werden für den Windpark 1’750m3 Holz gefällt. Das kantonale Forstamt hat für die Bürgergemeinde Thundorf 1'350 m3 pro Jahr festgelegt. Der gefällte Wald würde somit in ca. 1 ¼ Jahren nachgewachsen sein. Zusätzlich werden im Umweltverträglichkeitsbericht Kompensationsmassnahmen verlangt. Quelle: Faktenblatt 5, www.windenergie-thunbachtal.ch

Weiter werden die starken Lärmimmissionen erwähnt, ohne dabei zu erläutern, was «stark» sein soll. Ein Windrad muss die Lärmschutzverordnung der Schweiz einhalten. Diese Verordnung ist aus dem Jahre 1986 und wurde, wie die meisten Verordnungen, laufend angepasst (Stand 1. Juli 2021). Ein Windrad muss dabei einen Grenzwert einhalten, der 15 Dezibel unter jenem von Strassenlärm liegt. 10 Dezibel nehmen wir als eine Verdoppelung des Lärms wahr. Bei einem Windrad kann also von einem leisen Flüstern/Gespräch ausgegangen werden. Eine Studie von Prof Dr. Rolf Wüstenhagen vom Institut für Wirtschaft und Ökologie der Universität St. Gallen zeigt: Die Anwohnenden der Windenergieanlage von Haldenstein bei Chur waren bezüglich Lärm und Auswirkungen auf die Landschaft positiv überrascht. 77% stehen einem weiteren Ausbau positiv gegenüber. Quelle: https://www.sccer-crest.ch/fileadmin/FILES/Datenbank_Personen_Projekte_Publikationen/Projects/W%C3%BCstenhagen_2015_Befragung_der_Anwohnre_von_m%C3%B6glichen_Windparks.pdf

In naher Zukunft werden weitere Windräder gebaut, so dass diese von fast jedem Standort im Kanton Thurgau aus gesehen werden können. Die Behauptung, dass die Einwohner von Wolfikon und Strohwilen besonders betroffen sind, stimmt so nicht.

Auf obiger Karte sieht man, dass nur in Wolfikon das erste Haus in 460m Entfernung zum Windrad Nr. 8 steht. «Weniger als 400m» ist somit eine klare Falschaussage. Die Bewohner von Strohwilen sind rund 700 und mehr Meter von den Windrädern weg. Quelle : https://www.ekz.ch/dam/ekz/ueber-ekz/unternehmen/engagement/windprojekt-thundorf/dialog-bevoelkerung/20221128_5.BG-Sitzung.pdf

Die von der Anti-Windkraft-Lobby des Vereins «Freie Landschaft Schweiz» immer wieder zitierte, fehlerhafte Studie zum Infraschall wurde am 23. November 2022 vom Bundesamt für Umweltschutz kategorisch zurückgewiesen. Was in Deutschland längst festgestellt wurde (siehe Beitrag «Kampf ums Klima» auf unserer Website), ist nun in der Schweiz ebenfalls bestätigt. Der rotierende Schattenwurf darf gemäss Umweltverträglichkeitsprüfung maximal 8h im Jahr das Gebäude beeinträchtigen. Dies kann kaum als störend empfunden werden. Bei Gefahr von Eisabwurf wird das Windrad abgestellt. Es findet sich kein Fall, bei welchem in der Schweiz jemand wegen Eisabwurf von einem Windrad zu Schaden gekommen ist.

Vogeltötung ist ein immer wieder vorgebrachtes Argument gegen Windräder. Dabei wird ausser Acht gelassen, dass moderne Anlagen über Abschaltfunktionen verfügen, wenn Vogelschwärme im Anflug sind. Gemäss Bundesamt für Energie werden in der Schweiz jährlich 36 Millionen Vögel aufgrund menschlicher Aktivitäten, durch Haustiere usw. getötet. Die 20 getöteten Vögel pro Windrad und Jahr fallen da schlicht nicht ins Gewicht. Quelle: https://www.newsd.admin.ch/newsd/message/attachments/46367.pdf

 

Zum Hauptthema des Leserbriefschreiber, dem Wertverlust der Liegenschaften: Sein Satz fängt immer mit den Worten «gemäss dem seriösen deutschen «Spiegel»» an. Der Spiegel ist eine Zeitschrift. Ob diese seriös ist, kann so nicht beurteilt werden. Wird darin eine Studie veröffentlicht, die unseriös ist, dann bessert das die Studie jedenfalls nicht auf. Besagte Studie der RWI (Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung) behauptet, dass der Immobilienwert sinkt. RWI ist eng mit dem Energieunternehmen RWE verflochten. RWI engagiert sich gegen die Energiewende. RWE macht gerade Schlagzeilen mit Kohleabbau.

Tatsächlich gibt es eine Vielzahl anderer Studien, die zum Ergebnis kommen, dass die Nähe von Windrädern keinerlei Einfluss auf den Immobilenpreis haben (z.B Wüst Partner, Waadtländer Kantonalbank etc.). An der besagten Studie von RWI bestehen Zweifel hinsichtlich Methodik und Schlussfolgerung. Quelle: https://energiewende.eu/windkraft-wertverlust-von-wohneigentum/

 

Nachfragen bei Bankinstituten und Liegenschaft Schätzerinnen lassen keinen systemrelevanten Einfluss erkennen.

Die Entschädigungsmodelle des Anlagenbetreibers inkl. dem Sitz der Betreibergesellschaft in Thundorf wird zudem zur Attraktivität beitragen.

 

Auch in Deutschland ist die Anti-Windkraft-Lobby am Werk, die mit Unwahrheiten versucht, Windenergieanlagen zu verhindern. Dabei wird auch vor unzimperlichen Aktionen nicht zurückgeschreckt (Film Kampf ums Klima: https://www.nanoo.tv/link/v/pBYbeFnF)

 

Bedenkt man die oben aufgeführten Punkte gegen einen Windpark und die bereits realisierten 30'000 Windräder in Deutschland, dann müssten ganz viele Menschen gesundheitliche Probleme haben, Landwirte hätten massenweise Ertragseinbussen und Wildtiere wären verschwunden.

Der Volkswille zur Umsetzung der Energiestrategie wird von einigen wenigen massiv gestört und die Bewilligungen von Windrädern in der Schweiz um Jahrzehnte hinausgezögert.

bottom of page